Recht & Steuern

Wir unterstützen Sie bei der Etablierung Ihres Unternehmens und beraten Sie in den Bereichen Recht und Investment.

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Wir unterstützen Sie mit den folgenden Services:

Unternehmensgründung

Wir bieten Ihnen Beratungen und eine breite Palette weiterer Services in den Bereichen der Unternehmensgründung sowie bei Wechsel und Schliessungen von vollständig in ausländischem Eigentum stehenden Firmen, Joint Ventures und Repräsentanzen an.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im chinesischen Recht und unterhalten enge Beziehungen zu lokalen chinesischen Unternehmen und den Regierungsstellen. Unsere routinierten deutschen und chinesischen Rechtsanwälte stehen Ihnen somit bei allen Fragen zu Investitionen oder Unternehmensgründungen in China mit praktischen und hilfreichen Ratschlägen zur Seite. 

Wir erläutern Ihnen, welche Vorschriften Sie beachten müssen und zeigen Ihnen mögliche Risiken auf. Zudem helfen wir, den passenden Standort für Ihr Unternehmen zu finden und verhandeln mit potentiellen Geschäftspartnern sowie den zuständigen Regierungsstellen. Gleichzeitig erstellen wir sämtliche erforderlichen Dokumente für die Gründung eines Unternehmens in China und zur Anmeldung im Handelsregister.

Unser Beratungsangebot erstreckt sich über die Phase der Gründung des Unternehmens hinaus. Wir helfen Ihnen, sich auf dem Markt zu etablieren und langfristig in China erfolgreich zu sein. Wollen Sie die Rechtsform, das Gesellschaftskapital oder den Unternehmenszweck Ihrer Gesellschaft ändern, sind wir Ihnen genauso behilflich wie bei einer etwaigen Beendigung Ihres China-Engagements.

Vertragsgestaltung

Rechtliche Prüfungen sowie Entwürfe und Übersetzungen von Geschäftsverträgen und weiteren Rechts-Dokumenten sind notwendig für Firmen, die in China tätig sind. 

Beim Verhandeln und Schliessen von Verträgen in China sollten verschiedene Rechts- und auch weitere Faktoren beachtet werden. Wir unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen und -gestaltungen mit äußerst hilfreichen Ratschlägen. Wir bieten Ihnen an, Verträge für Sie zu überprüfen und zu entwerfen, wobei wir neben den chinesischen Gesetzen auch die örtlichen Gepflogenheiten berücksichtigen. Unsere Expertise umfasst u.a.

  • Miet- und Pachtverträge
  • Arbeitsverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Lieferverträge
  • Vertriebsverträge
  • Lizenzverträge über Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken usw.

Benötigen Sie Übersetzungen von deutschen, chinesischen oder englischen Verträgen, Geschäftberichten oder anderer Dokumente, fertigen wir diese gerne für Sie an.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im chinesischen Recht und unterhalten enge Beziehungen zu lokalen chinesischen Unternehmen und den Regierungsstellen. Wir unterstützen Sie dadurch mit nützlichen und praktischen Informationen. Unsere chinesischen und deutschen Rechtsanwälte verfügen durch ihre langjährige Tätigkeit im chinesischen Recht über breites Wissen und einen großen Erfahrungsschatz.

Steuerberatung und Corporate Service

Wir bieten Ihnen tiefgreifende Informationen bezüglich chinesischen Steuergesetzen und -regulierungen, individuell abgestimmt auf den jeweiligen Fall. Erfahren Sie mehr

Information über Zollbestimmungen der Volksrepublik China

Wir bieten Ihnen tiefgreifende Informationen zu Zollbestimmungen in China, zugeschnitten auf Ihren spezifischen Fall.  

Wir legen Ihnen und Ihren chinesischen Geschäftspartnern dar, welche zollrechtlichen Bestimmungen bei der Wareneinfuhr in China zu beachten sind. Dabei informieren wir insbesondere über folgenden Themen:

  • Zolltarife,
  • Besondere Zollvorschriften für spezielle Handelsgüter, wie zum Beispiel gebrauchte mechanische und elektrische Bauteile, Nahrungsmittel und Getränke, medizinische Instrumente, Abfallstoffe usw.,
  • Lohnveredelung,
  • Vorübergehender Import und Export,
  • CCC-Zertifizierung,
  • Herkunftsbescheinigungen

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gern einen spezialisierten Zolldienstleister oder eine Import-/Exportgesellschaft vor Ort.

Außergerichtliche Streitbeilegung/Mediation

Wir bieten Mediation für deutsche Unternehmen an, die in Streitigkeiten über die Nicht-Erfüllung oder das Brechen des gemeinsamen Vertrags mit chinesischen Partnern verwickelt sind.

Die Auslandshandelskammern genießen durch ihren Status als offizielle Vertretungen der deutschen Wirtschaft in China wie in Deutschland einen exzellenten Ruf. Wir schlichten Streitigkeiten zwischen Ihrem Vertragspartner und Ihnen wegen Nichterfülllung von Verträgen, Zahlungsverzug und sonstigen Vertragsverletzungen. Schlichtungsverfahren sind oft günstiger und schneller als Gerichtsverfahren.

Nach den chinesischen Gesetzen sind wir nicht berechtigt, Ihr Unternehmen vor chinesischen Gerichten zu vertreten, da dies nur chinesische Rechtsanwälte dürfen. Wir vermitteln Ihnen jedoch gerne einen chinesischen Anwalt.

Firmenauskünfte und Kreditwürdigkeitsberichte

Wir bieten Kreditwürdigkeitsberichte und weitere Services bezüglich der Existenz und des Status potenzieller, chinesischer Geschäftspartner an.  

Insbesondere wenn Sie noch keine enge geschäftliche Beziehung zu ihrem chinesischen Geschäftspartner aufgebaut haben, ist es ratsam, am Anfang dessen Zuverlässigkeit sorgfältig zu überprüfen. Dadurch minimieren Sie Ihre Risiken und beugen Problemen vor.

Wir liefern Ihnen u.a. detaillierte Informationen über das gezeichnete Kapital, die Gesellschafter, die Geschäftsberichte und die Kreditwürdigkeit des chinesischen Unternehmens.

Schutz geistigen Eigentums

Massgeschneiderte Beratung hinsichtlich IPR in China, speziell für KMU

Wir sagen potenziellen Investoren, wie Sie Ihr geistiges Eigentum in China am besten verwalten und schützen. Wir erläutern Ihnen dabei auch das chinesische Immaterialgüterrecht und beantworten etwaige auftretende Fragen. Möchten Sie einen Domainnamen oder eine Marke in China registrieren lassen, übernehmen wir das gerne für Sie.

Desweiteren unterstützen wir deutsche Unternehmen, Verletzungen Ihres geistigen Eigentums zu verfolgen. Zusammen mit Ihnen überlegen wir, welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen und übernehmen die Korrespondenz mit den zuständigen chinesischen Behörden. Hierbei fungieren wir lediglich als Verbindungsglied zu chinesischen Rechtsanwälten; in China dürfen Prozesse nur von chinesischen Rechtsanwälten geführt werden.

Rückerstattung deutscher Mehrwertsteuer Hongkong

In Hongkong registrierte Unternehmen sind berechtigt, in Deutschland bezahlte Mehrwertsteuer (MWSt) erstattet zu bekommen. Üblicherweise treten solche Vorgänge anlässlich von Geschäftsreisen auf (Zahlungen für Hotelzimmer, Mietwagen etc.) oder bei der Bezahlung von Rechnungen an deutsche Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen.

Der Antrag muss bestimmten Anforderungen genügen:

  • Es muss ein in Hongkong ansässiges Unternehmen und beim hiesigen Finanzamt gemeldet sein
  • Die Rechnungen müssen maschinell und im Namen des antragstellenden Unternehmens ausgestellt sein
  • Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beim Bundesamt eingereicht werden
  • Der Mindestrückerstattungsbetrag darf in einem Kalenderjahr nicht weniger als € 500 oder € 1000 für einen Erstattungszeitraum von weniger als 12 Monaten betragen

Unsere Dienstleistungen umfassen::

  • Abwicklung des gesamten Prozesses und Liaison mit den deutschen Behörden
  • Vorprüfung der Rechnungen
  • Zusammenstellung der Dokumentation
  • Antragstellung und Überwachung des Prozesses
  • Überweisung des Erstattungsbetrages auf das Konto des Kunden
  • Abwicklung von Revisionsfällen
  • Speziellen Beratungsbedarf

Honorar:

Wir berechnen ein Honorar von 20% des Erstattungsbetrages (Mitglieder der German Chamber of Commerce, Hongkong erhalten den üblichen Rabatt)

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Kollegen in Hongkong.