Achtung VISA Verfahrensänderung für Vielreisende
Kategorie: Chamber, Press Release, Market InformationAntragsteller, die in den letzten drei (3) Jahren ordnungsgemäß nachweislich mindestens ein (1) Schengen-(Mehr)Jahresvisum oder zwei (2) Visa folgender Staaten genutzt haben:
• Schengenstaaten
• Australien
• Großbritannien
• Israel
• Japan
• Kanada
• Korea
• Neuseeland
• Vereinigte Staaten von Amerika
sind von der persönlichen Vorsprache für die Beantragung von Schengenvisa befreit.
Gleiches gilt – ausschließlich - für Ehegatten und minderjährige Kinder solcher Vielreisenden bei gemeinsamer Beantragung und gleichem Reiseverlauf.
Die Antragsabgabe für Vielreisende ist möglich bei der
Deutschen Handelskammer Peking
Landmark Tower II, Unit 0830
Tel. 010 - 6539 6633
http://china.ahk.de/cn/services/visa-application-support/visa-for-germany-beijing/




